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Druckspeicherprüfung ID-EDruckspeicherprüfung ID-EUm die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, müssen Druckgeräte und Anlagen, die Druckgeräte enthalten, gemäß BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen wiederholt geprüft werden. Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) Prüffristen für Geräte und Anlagen mit diesen Bauteilen festzulegen. In Kooperation mit dem TÜV Thüringen bieten wir daher die patentierte Prüftechnologie ID-E an. Bei diesem Verfahren ist ein Ausbau der Speicher nicht zwingend erforderlich und die Prüfung kann während dem Anlagenbetrieb stattfinden - unter Druck. Ein wesentlicher Vorteil dieser Technologie. Weitere Infos finden Sie auch unter druckspeicher.info AnlagenkatasterSeit Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetz wird das Ergebnis dieser Prüfung zusammen mit den Prüffristen von der ZÜS (Zentrale Überwachungsstelle) an ein Anlagenkataster gemeldet. In diesem Anlagenkataster sind alle prüfpflichtigen Anlagen eines Bundeslandes erfasst. Es erfolgt eine zentrale Überwachung der Prüffristen. Bei Überschreitung können von der zuständigen Behörde Bußgelder verhängt werden. Wiederkehrende PrüfungDie Einhaltung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung ist wichtig und sollte daher in einer sicheren Organisationsstruktur gewährleistet werden. Die Prüfzeugnisse der Druckgeräte und der Anlage sollten gut verwahrt werden, um sie zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung zur Hand zu haben. Die wiederkehrende Prüfung wird bei Druckgeräten der Kategorie III und größer von einer ZÜS durchgeführt. Druckgeräte der Kategorie II werden von einer „Zur Prüfung befähigten Person“ ausgeführt. Die wiederkehrende Prüfung gliedert sich in eine innere Prüfung und eine Festigkeitsprüfung. Zur inneren Prüfung wird der Speicher zerlegt, die Speicherblase wird ausgebaut und die Innenseite des Speichers wird auf Beschädigungen und Korrosion geprüft. Ist diese Prüfung bestanden, wird der Speicher mit Flüssigkeit gefüllt und mit Prüfdruck beaufschlagt. Der Prüfer überprüft den Druckbehälter auf Beschädigungen und Schwachstellen. Nach erfolgreicher Festigkeitsprüfung wird der Speicher wieder geleert, die Speicherblase (in der Regel eine neue Speicherblase) wird eingebaut und mit Stickstoff gefüllt. Der Speicher kann nach abgeschlossener Prüfung wieder in die Anlage eingebaut werden. Vor der Wiederinbetriebnahme muss die Anlage gemäß §14 BetrSichV durch eine „Zur Prüfung befähigte Person“ geprüft werden. Prüfung im laufenden BetriebDer TÜV Thüringen hat ein neues Prüfverfahren entwickelt, bei dem der Druckspeicher nicht aus der Anlage ausgebaut und zerlegt werden muss. Es ist die derzeit schnellste Prüftechnologie. Die ID-E-Prüfung erfolgt in der Regel im laufenden Anlagenbetrieb:
Wir bieten dieses Prüfverfahren als Partner des TÜV Thüringen an. |
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