Professionelle Pressenprüfung

UVV-, BWS- und Pressenprüfung

Professionelle Pressenprüfung

UVV-, BWS- und Pressenprüfung

Die Sicherheit der Betriebsmittel liegt in Ihrer Hand.

Als Fachbetrieb stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen beim Tragen dieser Verantwortung.

Regelmäßige Sicherheitsinspektionen und Prüfungen, auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften, garantieren, dass Ihr Unternehmen Sicherheits- und Qualitätsstandards gerecht wird. Ebenso vermeiden Sie mit vorbeugender Wartung unfreiwillige Standzeiten. Dies spart Zeit, Ärger und Kosten. Wir halten dabei die Termine im Blick, führen eine sachkundige und fachgerechte Prüfung der angebauten Schutzeinrichtungen sowie der Pressensteuerung durch und dokumentieren das Ergebnis QM-gerecht. Im Zuge einer Pressenprüfung kontrollieren wir Ihre Absturzsicherung direkt und schnell vor Ort. Sparen Sie sich den Ausbau, das Versenden und die separate Prüfung Ihrer Absturzsicherung, unsere Mitarbeiter erledigen dies für Sie im eingebauten Zustand während der Pressenprüfung.

Ihre Vorteile - kompakt

  • Sie minimieren Unfallrisiken und Standzeiten der Maschine.
  • Wir unterbreiten praxisgerechte Lösungsvorschläge für die schnelle Beseitigung von Sicherheitsmängeln.
  • Sie erhalten nachvollziehbare und dokumentierte Prüfergebnisse gemäß DIN ISO 9001:2000.
  • Sie haben Rechtssicherheit, indem Sie die Erfüllung der relevanten Sicherheits- und Qualitätsstandards nachweisen können.
  • Sie sichern die Produktivität Ihrer Firma und Verfügbarkeit der Presse durch regelmäßige Inspektionen.
  • Sitema-Prüfung im eingebauten Zustand

Welche Anlagen und Maschinen sind zu prüfen?

Als Pressen gelten alle Maschinen, die durch eine geradlinige Schließbewegung des Werkzeugs Metall kalt oder warm verformen. Im Einzelnen gehören folgende Maschinen oder Teile hiervon zu den in bestimmten Abständen zu prüfenden Arbeitsmitteln:

  • Kantbänke
  • Tafelschere
  • Stanzen
  • Blasformmaschinen
  • Spritzgussanlagen
  • Hydraulische Pressen
  • Pneumatische Pressen
  • Servo Pressen
  • Exzenter Pressen
  • Fasspressen
  • Papierpressen
  • Container-/Müllpressen
  • Kraftbetriebene Montagevorrichtungen
  • BWS (Berührungslos-Wirkende-Schutzeinrichtung) / Lichtschranke

Ihre Anlage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an!

Wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit?

Für die Sicherheit der Anlagen und Maschinen, wie auch für die Sicherheitsüberprüfung von Pressen, ist der Arbeitgeber verantwortlich. Diese Verantwortung kann Ihnen keiner nehmen. Die Prüfung können wir aber übernehmen.

Warum ist die Prüfung erforderlich?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVer) fordert in § 3 die Prüfung der Arbeitsmittel. Die Presse ist ein Solches. Pressen sind als "gefährliche Maschinen" eingestuft. Insbesondere besteht dann eine hohe Verletzungsgefahr für Finger, Hände und Arme, wenn Mitarbeiter das Werkstück per Hand in den "Pressraum" bzw. in das Werkzeug einlegen.

Zur geforderten absoluten Sicherheit gehört, dass sich ein Hub nur auslösen lässt, wenn sich die genannten Extremitäten außerhalb des Gefahrenbereichs befinden. Selbst vollautomatisch arbeitende Pressen haben Gefahrenpotential, wenn Personen ohne weiteres in den Gefahrenbereich gelangen können.

Wie sind die Prüffristen?

Pressen und ihre Schutzeinrichtungen sind je nach Beanspruchung und betrieblichen Einsatzbedingungen durch eine befähigte Person (Sachkundigen) zu prüfen. Dies ist mindestens einmal jährlich Pflicht.

Bei besonders stark beanspruchten Pressen muss das Prüfintervall noch kürzer sein. Dies ist der Fall bei Maschinen, die ständig oder häufig im Mehrschichtbetrieb sowie oft an der Leistungsgrenze ihren Dienst tun.

Grundlage für die Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung entsprechend §3 der BetrSichV. 

Keine Prüfung – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Nach § 22 der BetrSichVer gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn ein Arbeitgeber:

  • die Prüfung nicht sicherstellt
  • nicht oder nicht regelmäßig prüft
  • eine außerordentliche Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig machen lässt

Eine Straftat wird nach §26 aus dieser Ordnungswidrigkeit im Falle eines Unfalls, bei dem Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet werden. Dann drohen eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Als Arbeitgeber müssen Sie die Ergebnisse der Prüfung nach §10 dokumentieren. Die zuständige Behörde kann verlangen, ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung zu stellen. Bewahren Sie also die Unterlagen mindestens bis zur nächsten Prüfung auf!

Die von uns angebrachte Prüfplakette ist der sichtbare Nachweis, dass eine Presse sicherheitstechnisch in Ordnung ist.

Alte Presse - Bestandschutz?

NEIN! Auch „Alt-Pressen“ müssen in der Regel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift und der ZH1-Schrift entsprechen. Dies gilt insbesondere für:

  •     Exzenter- und verwandte Pressen (VBG 7n5.1)
  •     Hydraulische Pressen (VBG 7n5.2)
  •     Spindelpressen (VBG 7n5.3)

Für Pressen, die bis Ende 1992 gebaut oder erstmals in Betrieb genommen oder in der Übergangszeit bis Ende 1994 noch nach den nationalen Vorschriften gebaut wurden, gelten auch die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften „Exzenter- und verwandte Pressen“ (VBG 7n5.1), „Hydraulische Pressen“ (VBG 7n5.2) und „Spindelpressen“ (VBG 7n5.3) uneingeschränkt weiter. Allerdings mit der Maßgabe, dass Pressen spätestens ab Anfang 1997 mindestens den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen müssen.

Nicht verstanden? Seien Sie sicher: Wir wissen Bescheid!

Die Nachlaufwegmessung

Bei Pressen, die mit 2-Hand-Schaltung oder über eine BWS (Lichtvorhang) betrieben werden, muss gewährleistet sein, daß vom Bedienbereich bis zur Gefahrenstelle der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten wird. Dieser Abstand wird vom Maschinenhersteller vorgegeben und ist mindestens einmal jährlich durch Messen der Nachlaufzeit zu überprüfen.

Das Stehenbleiben der Anlage wird durch das Loslassen der 2-Hand-Schaltung oder das Eingreifen in die BWS simuliert. Der in dieser Zeit zurückgelegte Weg vom Loslassen oder Eingreifen, wird von uns mit einem Nachlaufmessgerät gemessen (Nachlaufwegmessung).

Übrigens, die BWS können wir im gleichen Zuge auch noch prüfen, Sie müssen dazu keine weitere Firma beauftragen!

Die Absturzsicherung

Auszug aus der EN693, § 5.2.2: Bei Pressen mit einer Öffnungshublänge von mehr als 500 mm und einer Tischtiefe von mehr als 800 mm, muss die Hochhalteeinrichtung dauerhaft an der Presse befestigt oder in diese eingebaut sein.

Die Absturzsicherung ist eine Hochhalteeinrichtung in hydraulischen Pressen im Sinne der UVV.

Absturzsicherungen kommen bei angehobenen Lasten oder Werkzeugen zum Einsatz, um beim Ausfall eines Tragmittels Personen- und Unfallschutz zu gewährleisten. Beispiel: Der Ausfall eines hydraulischen oder pneumatischen Drucksystems.

Absturzsicherungen übernehmen abstürzende Massen stufenlos an jeder Stelle des Hubes. Sie müssen dies mechanisch sicher und absolut zuverlässig tun. Durch das Funktionsprinzip der selbstverstärkenden
Klemmung wird dabei ein besonders hohes Sicherheitsniveau erreicht.

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Hat Ihre Presse eine Absturzsicherung, muss auch diese regelmäßig überprüft werden.

Wir machen das im eingebauten Zustand in der Presse. So sparen Sie den aufwendigen Ausbau und die Prüfung beim Hersteller. Das senkt deutlich die Kosten!

Otto Zimmermann GmbH

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